Zentrales Ziel der Landschaftsplanung ist es, ökologische Funktionen zu sichern, Arten und Lebensräume zu schützen sowie Natur und Landschaft auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nachhaltig zu entwickeln. Sie ist Teil der Umweltplanung und fließt in Umweltberichte, FFH-Verträglichkeitsprüfungen oder landschaftspflegerische Begleitpläne ein.
Leistungen
Landschaftspläne, Grünordnungsplänen und Landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP)
FFH- und SPA-Managementpläne
Schutzwürdigkeitsgutachten und Zustandserfassungen
Artenschutzprogramme
Planung und Umsetzung naturschutzfachlicher Maßnahmen (CEF- und Ausgleichsmaßnahmen)
Nutzungskonzepte für Konversionsflächen & Rekultivierungspläne
Tourismusplanung und Besucherlenkung
Gewässerentwicklungspläne, Gewässerstrukturgütekartierungen
Renaturierung
