Zentrales Ziel der Landschaftsplanung ist es, ökologische Funktionen zu sichern, Arten und Lebensräume zu schützen sowie Natur und Landschaft auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nachhaltig zu entwickeln. Sie ist Teil der Umweltplanung und fließt in Umweltberichte, FFH-Verträglichkeitsprüfungen oder landschaftspflegerische Begleitpläne ein.

Leistungen

Landschaftspläne, Grünordnungsplänen und Landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP)

  • Entwicklung zielgerichteter Konzepte zum Schutz, zur Pflege und zur Aufwertung von Natur und Landschaft
  • Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben (z. B. BNatSchG) und regionaler Besonderheiten

FFH- und SPA-Managementpläne

  • Erstellung und Umsetzung von Managementplänen gemäß EU-Richtlinien
  • Konkrete Maßnahmenplanung zum Schutz wertvoller Lebensräume und Arten

Schutzwürdigkeitsgutachten und Zustandserfassungen

  • Bewertung von Flächen hinsichtlich ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung
  • Detaillierte Kartierung und Analyse von Biotopen und Lebensräumen

Artenschutzprogramme

  • Entwicklung gezielter Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Arten
  • Monitoring und Erfolgskontrolle der Artenschutzmaßnahmen

Planung und Umsetzung naturschutzfachlicher Maßnahmen (CEF- und Ausgleichsmaßnahmen)

  • Stärkung des Biotopverbunds, Schutz bedrohter Arten und Lebensräume sowie Renaturierung und Wiedervernässung
  • Sicherung ökologischer Funktionen und Schaffung von Ersatzlebensräumen

Nutzungskonzepte für Konversionsflächen & Rekultivierungspläne

  • Entwicklung von Konzepten für ehemals militärisch oder industriell genutzte Gebiete
  • Planung der nachhaltigen Nachnutzung von Bergbaufolgelandschaften

Tourismusplanung und Besucherlenkung

  • Steuerung von Freizeit- und Erholungsnutzungen
  • Entwicklung von Leit- und Informationssystemen

Gewässerentwicklungspläne, Gewässerstrukturgütekartierungen

  • Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung von Fließ- und Stillgewässern
  • Bewertung der Gewässerstrukturen für nachhaltige Entwicklung und Renaturierung

Renaturierung

  • Wiederherstellung von Natur- und Landschaftsfunktionen z. B. in Wäldern, auf landwirtschaftlichen Flächen, an Gewässern oder in ehemaligen Steinbrüchen
  • Förderung der Biodiversität und ökologischen Resilienz
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